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Sommerblühende Ziersträucher zurückschneiden

(manufactum.de)

Für ein gesundes, kompaktes Wachstum, eine weitere reiche Blütenfülle noch in dieser Saison sowie die Bildung neuer Blütenanlagen für die nächste sind jetzt bei vielen sommerblühenden Ziersträuchern verschiedene Schnittmaßnahmen notwendig.

Es wird benötigt:

Werkzeug: scharfes, sauberes Schneidwerkzeug (je nach Größe der Pflanze und Dicke der Äste: Amboss- oder Bypass-Scheren mit kurzen oder langen Griffen bzw. Blättern; eher kleine Säge, die auch in dicht gewachsene Pflanzen geführt werden kann).
Zubehör: gut sitzende Arbeitshandschuhe, Behältnis für Schnittgut.
Sommerflieder (Buddleja)

Sommer- oder Schmetterlingsflieder (Buddleja davidii) blüht am einjährigen Holz; die Pflanze wurde schon im Spätwinter oder dem frühen Frühjahr tief zurückgeschnitten. Jetzt im Sommer nur die verblühten Rispen entfernen, um eine zweite Blüte anzuregen.
Die Hänge-Buddleie (Buddleja alternifolia) blüht dagegen am zweijährigen Holz. Jetzt alle abgeblühten Seitenzweige entfernen, damit sich noch neue Triebe mit Blütenknospen bilden können – für eine Blüte im nächsten Jahr.
Rose (Rosa)

Regelmäßig Verblühtes entfernen, um die Bildung weiterer Blüten anzuregen.
Bei den einmalblühenden Sorten zu lange, abgeblühte Zweige einkürzen, bevor sie durch starke Herbstwinde abbrechen und damit der Habitus des Strauchs beeinträchtigt würde.
Lavendel (Lavandula)

Nach der Blüte um gut ein Drittel bis die Hälfte zurücknehmen, das heißt, alle verblühten Stiele und die obersten Triebspitzen abschneiden. Bis zum Beginn des Winters bilden sich dann zahlreiche neue Triebe, die im nächsten Jahr blühen. Zudem bleibt der Wuchs des Zwergstrauchs kompakt, und er kann in die gewünschte Form (als Kugel oder niedrige Hecke) geschnitten werden. Bei größeren Pflanzen eignet sich eine kleine Heckenschere oder eine Formschnittschere (Bypass-Schere mit langen Klingen) gut.
Der genaue Schnittzeitpunkt ist abhängig von der Blütezeit; Lavandula angustifolia blüht zum Beispiel deutlich früher als Lavandula intermedia. Dann schneiden, wenn die Blütenstände abgeblüht, die Samen aber noch nicht reif sind. Dieser Schnittermin verhindert dann gleichzeitig die (oft nicht erwünschte) Selbstaussaat.
Lavendel wird zweimal im Jahr geschnitten: Neben dem jetzt anstehenden Sommerschnitt erfolgte schon im späten Frühjahr der wichtige Verjüngungsschnitt.
Fingerkraut (Potentilla) und Zwergspiere (Spiraea japonica)

Nach der Blüte mit der Heckenschere etwa um ein Drittel einkürzen. Dabei alles Verblühte und die Triebspitzen abschneiden.
Blauregen (Wisteria)

Die im Laufe des Frühsommers gebildeten, kräftigen und sehr langen Seitentriebe auf drei bis vier Blätter einkürzen. Dieser Rückschnitt drosselt das (vegetative) Wachstum, und die Pflanze geht dazu über, die Kraft in die Anlage neuer Blütenknospen zu legen.
Wenn ein solch starker Rückschnitt aus optischen Gründen zu radikal ist, jetzt die Triebe auf etwa 40 cm einkürzen und erst im kommenden Februar oder März auf drei bis vier Knospen zurücknehmen.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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