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... am Ströbitzer Landgraben

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Überzählige Früchte bei Stein- und Kernobst entfernen

(manufactum.de)

Bei zu großem Fruchtansatz müssen im Juni die Obstbäume ausgedünnt werden. Zwar "entledigt" sich der Baum mit dem sogenannten Junifruchtfall auch selbst einiger Früchte; es bleiben aber meist dennoch zu viele hängen. Die Früchte blieben zu klein und hätten nur geringe Gehalte an wertvollen Inhaltsstoffen. Zudem würde die Alternanz der Bäume gefördert: im Folgejahr gäbe es dann also kaum Obst.

Es wird benötigt:
Werkzeug und Zubehör: Schere mit spitzen Klingen zum Ausdünnen, Schere oder Säge zur Entfernung ganzer Äste, Sammelbehälter für Abschnitt oder entfernte Früchte, Handschuhe.
Anleitung
Bei der Handausdünnung generell alle beschädigten, angestochenen, schon jetzt deutlich zu kleinen oder schlecht positionierten Früchte entfernen, so dass nur die gesunden und gut belichteten Früchte wachsen, die später am schmackhaftesten und am besten zu lagern sind. Dazu die Früchte einfach mit Daumen und Zeigefinger abknipsen oder bei kurzstieligen Sorten mit einer spitzen Schere abschneiden.
Bei Pflaumen und Zwetschgen kann auf zweierlei Art ausgedünnt werden: Entweder ganze Äste herausschneiden (und dabei gleichzeitig den Baum noch etwas formieren) oder einzelne Früchte von Hand entfernen („Handausdünnung“); als Faustzahl gilt eine Fruchtzahl von 25 bis 30 Stück pro Meter Fruchtholz. Bei der ersten Vorgehensweise insbesondere die ungünstig stehenden Äste entfernen, also sich kreuzende oder aneinander scheuernde, nach innen wachsende oder beschädigte Triebe.
Bei Äpfeln und Birnen ausschließlich von Hand ausdünnen. Bei großfrüchtigen Sorten nur eine – die mittlere – Frucht pro Blütenbüschel stehenlassen, bei kleinfrüchtigen Sorten zwei Früchte. Bei Kernobst entwickeln sich die größten und schmackhaftesten Früchte in der Regel aus der sogenannten Königsblüte in der Mitte eines Blütenbüschels, während die seitlichen Blüten kleinere und qualitativ minderwertigere Früchte hervorbringen. Die Größenunterschiede sind bereits jetzt, im Jungstadium, gut zu erkennen.
Bei Pfirsich und Nektarine so viele Früchte entfernen, dass die verbliebenen in etwa handbreitem Abstand zueinander stehen. Bei Aprikosen auf einen etwas geringeren Abstand von knapp drei Fingerbreit ausdünnen.
Im gleichen Arbeitsgang kann auch der sogenannte Juniriss oder Sommerriss vorgenommen werden. Dazu die krautigen Triebe („Wasserschosse“), die für den Kronenaufbau nicht benötigt werden oder ungünstig stehen, durch Wegreißen entfernen. Durch das Reißen werden – im Gegensatz zum Schneiden – auch die „schlafenden Augen“ entfernt und so ein übermäßiger Neuaustrieb im nächsten Jahr unterbunden.

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Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Ströbitzer Hofflohmarkt 2025

(06.02.2025)

Am 26.April 2025 findet der traditionelle Hofflohmarkt im Stadtteil Ströbitz statt. Wir möchten unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, daran teilzunehmen und ungenutzte Schätze aus den Lauben und aus den Kellern zu Hause zu verkaufen. Auf der Wiese vor dem Vereinsheim können die Stände dazu aufgebaut werden. Die Standgebühr beträgt 5,- € pro Stand und wird an den Veranstalter für die Herstellung von Werbezetteln direkt weitergegeben. Bitte melden Sie sich bei Interesse formlos beim Verein bis zum 31.März an und überweisen Sie unaufgefordert 5,- € mit dem Stichwort HOFFLOHMARKT, Parzellennummer und Namen auf das bekannte Konto unseres Vereins.

Aktuelle Termine für 2025 sind online

(06.02.2025)

Nun sind sie da, die neuen Termine für das Jahr 2025.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

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