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... am Ströbitzer Landgraben

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Gewächshaus und Frühbeet reinigen

(manufactum.de)

Im Frühherbst ist eine gute Zeit, um die Scheiben und Folien bei Häusern, Tunneln und Frühbeeten zu reinigen. Der Großteil der wärmeliebenden Sommergemüse wie Tomate, Aubergine, Gurke oder Melone ist nun abgeräumt, und für die Entwicklung der folgenden Herbst- und Winterkulturen ist es wichtig, daß durch eine saubere Eindeckung möglichst viel Licht einfällt. Die eventuell im Sommer aufgebrachte Schattierfarbe wird nun entfernt, denn die Septembersonne sticht nicht mehr.

Es wird benötigt:

Werkzeug: Schlauch mit Bürstenaufsatz oder Spritzdüse, Wurzelbürste oder Schwamm, gegebenenfalls ein Hochdruckreiniger, Drahtbürste (zum Rostentfernen), Werkzeug zum Austauschen von Scheiben, Platten oder Folie, Werkzeug zum Reparieren undichter Türen, Fenster und Lüftungsklappen.
Zubehör: Reinigungsmittel für die verschiedenen Eindeckungsmaterialien, Putzeimer, gegebenenfalls eine Leiter, Scharnieröl, Schutz- und Pflegemittel für Metall und Holz, Schutzbrille, wasserfeste Arbeitshandschuhe und solche zum Arbeiten mit Glasscheiben, Gummistiefel oder -schuhe.

Anleitung

Scheiben, Platten und Folien – abhängig von Material und den örtlichen Gegebenheiten – von innen und von außen mit einem Schlauch mit Bürstenaufsatz oder Spritzdüse, einer Wurzelbürste oder einem Schwamm säubern; Verunreinigungen durch aufgespritzte Erde, Kalk, Algen oder Moos entfernen, ebenso wie die Schattierfarbe, die eventuell im Sommer aufgetragen wurde. Lauwarmes Wasser mit einem umweltverträglichen Reinigungsmittel verwenden. Ein Hochdruckreiniger ist hilfreich, um den Schmutz zwischen den Fensterpaneelen zu entfernen.
In diesem Zuge auch Undichtigkeiten ausbessern, defekte Scheiben und Platten austauschen (dabei Handschuhe und Schutzbrille tragen), rostige Stellen behandeln, Scharniere ölen, Türen, Fenster und Lüftungsklappen auf dichtes Schließen kontrollieren und gegebenenfalls reparieren.
Bei Foliengewächshäusern, deren Eindeckung schon alt und nicht mehr lichtdurchlässig ist, die aber den Winter über genutzt werden sollen, die alte Folie durch eine neue ersetzen. Steht das Foliengewächshaus über den Winter leer, die Folie erst im Frühjahr auswechseln.
Holzrahmen mit einem entsprechenden Schutz- und Pflegemittel behandeln – nicht die Pflanzen damit in Berührung bringen – und schadhafte Stellen reparieren.
Das Innere von Gewächshäusern dann gründlich reinigen, wenn es möglichst leer ist. Das kann jetzt der Fall sein, eventuell aber auch erst im Winter oder frühen Frühjahr. Dabei die Beleuchtung, Bewässerungssysteme und Heizgeräte kontrollieren.
Kranke Pflanzen oder Pflanzenteile und Unkraut aber regelmäßig entfernen.

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Korrekturen in der mobilen Ansicht beim Vorstand (Smartphone)

(31.10.2025)

Fehler bei der Anzeige des Vorstandes korrigiert. Nun kann jedes einzelne Vorstandsmitglied auch im Smartphone angezeigt werden. Der bisher angezeigte namentliche Email-Link wurde in einen allgemeinen Link umgewandelt, der aber im Hintergrund die Vereinsmailadresse des entsprechenden Vorstandsmitglieds enthält.

Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

Neue Regelungen zur Sammelgrubenentleerung

(01.04.2021)

Die Stadt Cottbus hat die Abwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben neu geregelt. Daraus ergeben sich Änderungen bei der Entleerung der Abwasser-Sammelgruben. 1. Abfuhr von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben aus Kleingartenanlagen: Entsorgungsservice Hanschke & Heinze, Striesower Straße 7, 03055 Cottbus, Telefon: 0355 872490 2. Eine Entleerung erfolgt ausschließlich nur dann, wenn eine Kunden-Nummer der Stadtverwaltung Cottbus / LWG vorliegt. Diese Kundennummer befindet sich auf der Entgelterhebung der Stadt. Wer bisher keine Entsorgung vorgenommen hat, muss sich als Kunde neu anmelden. 3. Das An- und Abmeldeformular kann von der Web-Seite unseres Gartenvereins herunter geladen werden, bei Rückfragen geben die Mitglieder des erweiterten Vorstands Auskunft. 4. Auf dem Entsorgungsauftrag muss ab sofort zwingend diese Kundennummer angegeben werden! Hierzu ist das neue Formular zu nutzen. Auch dieses steht auf der Web-Seite zum Download bereit. Wir bitten, diese Änderungen zu beachten – Der Vorstand –

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