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... am Ströbitzer Landgraben

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Schneckeneier entfernen

(manufactum.de)

Im Spätsommer und Herbst legen Schnecken an verschiedenen Stellen im Garten ihre Eier ab: jedes Tier bis zu 400 Stück. Damit die Schneckenpopulation nicht Jahr für Jahr anwächst, muss die Eiablage möglichst verhindert bzw. die Gelege aufgespürt und entfernt werden.

Es wird benötigt:
Werkzeug und Zubehör: Hacke, Harke oder Kultivator, Rechen oder Handegge, Transportgefäß zum Abtragen von Mulchschichten, Arbeitshandschuhe.

Anleitung

Besonders „gefährdete“ Stellen im Garten um diese Jahreszeit immer wieder überprüfen. Schnecken legen ihre Eier (eine Ansammlung Dutzender stecknadelkopfgroßer, milchigweißer Kügelchen) bevorzugt in Ritzen und Spalten in Erde oder Totholz, am Beetrand, an Wegkanten, unter Regentonnen, Pflanzgefäßen, Holzstücken, losen Steinen, Laub- und Mulchschichten, auf dem Kompost oder in Erdlöchern ab, die bei der Gemüseernte entstehen.
Am wirksamsten ist es, die Eiablage ganz zu verhindern. Dazu zum Beispiel die Erde auf Beeten durch häufiges Lockern der Krume feinkrümelig und glatt halten und im Herbst alle abgeernteten Beete sofort durchhacken und mit Rechen oder Handegge einebnen.
Mulchschichten, die den Sommer über gute Dienste auf den Beeten geleistet haben, in Gärten mit hohem Schneckenaufkommen jetzt entfernen.
Beim Verteilen von Kompost darauf achten, dass keine Schneckeneier (runde, weiße Kügelchen) mit ausgebracht werden.
Gefundene Nester freilegen: Die Eier vertrocknen in der Sonne oder werden von Vögeln verspeist.

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Korrekturen in der mobilen Ansicht beim Vorstand (Smartphone)

(31.10.2025)

Fehler bei der Anzeige des Vorstandes korrigiert. Nun kann jedes einzelne Vorstandsmitglied auch im Smartphone angezeigt werden. Der bisher angezeigte namentliche Email-Link wurde in einen allgemeinen Link umgewandelt, der aber im Hintergrund die Vereinsmailadresse des entsprechenden Vorstandsmitglieds enthält.

Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

Neue Regelungen zur Sammelgrubenentleerung

(01.04.2021)

Die Stadt Cottbus hat die Abwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben neu geregelt. Daraus ergeben sich Änderungen bei der Entleerung der Abwasser-Sammelgruben. 1. Abfuhr von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben aus Kleingartenanlagen: Entsorgungsservice Hanschke & Heinze, Striesower Straße 7, 03055 Cottbus, Telefon: 0355 872490 2. Eine Entleerung erfolgt ausschließlich nur dann, wenn eine Kunden-Nummer der Stadtverwaltung Cottbus / LWG vorliegt. Diese Kundennummer befindet sich auf der Entgelterhebung der Stadt. Wer bisher keine Entsorgung vorgenommen hat, muss sich als Kunde neu anmelden. 3. Das An- und Abmeldeformular kann von der Web-Seite unseres Gartenvereins herunter geladen werden, bei Rückfragen geben die Mitglieder des erweiterten Vorstands Auskunft. 4. Auf dem Entsorgungsauftrag muss ab sofort zwingend diese Kundennummer angegeben werden! Hierzu ist das neue Formular zu nutzen. Auch dieses steht auf der Web-Seite zum Download bereit. Wir bitten, diese Änderungen zu beachten – Der Vorstand –

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