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... am Ströbitzer Landgraben

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Zwiebeln ernten und einlagern

(manufactum.de)

Im September ist Zeit für die Zwiebelernte. Damit sie über viele Monate haltbar sind, dürfen die Zwiebeln nicht zu früh aus der Erde geholt werden und müssen gut nachreifen können.

Es wird benötigt:
Werkzeug und Zubehör: Grabegabel, Sisal- oder Jutegarn, Ernte- und Transportgefäße, Kisten mit Lattenboden, die eine gute Luftzirkulation gewährleisten.

Anleitung

Zwiebeln erst dann ernten, wenn das Laub (von selbst) dürr wird. Sind die Schlotten nach einem regenreichen Sommer noch grün, die Zwiebeln mit einer Grabegabel etwas anheben. Dadurch zerreißt ein großer Teil der Wurzeln, und die Reife wird beschleunigt. Das Laub zu diesem Zweck nicht knicken oder niedertreten; bei solchen Zwiebeln setzt eine „Notreife“ ein, und sie halten – wie auch zu früh geerntete Zwiebeln – nicht lange im Lager.
Geerntete Zwiebeln an einem sonnigen, regengeschützten Platz nachreifen lassen, damit die Schale aushärtet (und somit die Lagerbarkeit erhöht wird). In Perioden ohne Niederschlag und starker Sonneneinstrahlung zu diesem Zweck einfach für sechs bis zehn Tage auf dem Beet liegenlassen, ansonsten unter einem Dach trocknen.
Zum Nachtrocknen einen luftigen, möglichst schattigen Platz wählen, an dem die Zwiebeln langsam trocknen. Zu schnelles und zu warmes Trocknen kann zum Aufplatzen der äußeren Schalen führen. Die Zwiebeln in Bündeln oder zu Zöpfen geflochten aufhängen oder lose in Kisten legen.
Wenn das Laub ganz trocken ist, lose Schalen und Wurzelreste entfernen. Bei Zwiebeln, die in Kisten liegen, zusätzlich die Laubreste entfernen.
Beschädigte Zwiebeln für die baldige Verwendung aussortieren.
Für die nun folgende mehrmonatige Lagerung das restliche Erntegut in Kisten füllen, die eine gute Luftzirkulation gewährleisten. Von Zeit zu Zeit das Lagergut auf faule oder austreibende Zwiebeln überprüfen.

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Korrekturen in der mobilen Ansicht beim Vorstand (Smartphone)

(31.10.2025)

Fehler bei der Anzeige des Vorstandes korrigiert. Nun kann jedes einzelne Vorstandsmitglied auch im Smartphone angezeigt werden. Der bisher angezeigte namentliche Email-Link wurde in einen allgemeinen Link umgewandelt, der aber im Hintergrund die Vereinsmailadresse des entsprechenden Vorstandsmitglieds enthält.

Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

Neue Regelungen zur Sammelgrubenentleerung

(01.04.2021)

Die Stadt Cottbus hat die Abwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben neu geregelt. Daraus ergeben sich Änderungen bei der Entleerung der Abwasser-Sammelgruben. 1. Abfuhr von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben aus Kleingartenanlagen: Entsorgungsservice Hanschke & Heinze, Striesower Straße 7, 03055 Cottbus, Telefon: 0355 872490 2. Eine Entleerung erfolgt ausschließlich nur dann, wenn eine Kunden-Nummer der Stadtverwaltung Cottbus / LWG vorliegt. Diese Kundennummer befindet sich auf der Entgelterhebung der Stadt. Wer bisher keine Entsorgung vorgenommen hat, muss sich als Kunde neu anmelden. 3. Das An- und Abmeldeformular kann von der Web-Seite unseres Gartenvereins herunter geladen werden, bei Rückfragen geben die Mitglieder des erweiterten Vorstands Auskunft. 4. Auf dem Entsorgungsauftrag muss ab sofort zwingend diese Kundennummer angegeben werden! Hierzu ist das neue Formular zu nutzen. Auch dieses steht auf der Web-Seite zum Download bereit. Wir bitten, diese Änderungen zu beachten – Der Vorstand –

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