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... am Ströbitzer Landgraben

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Igelhaus aufstellen

(manufactum.de)

Im Garten ist der Igel ein wichtiger Helfer bei der Bekämpfung von Schnecken. Er benötigt dort einen Platz für den Winterschlaf, der wettergeschützt, ruhig und ungestört ist. Ideal sind große Laubhaufen, vermischt mit etwas Geäst und Reisig, in einer stillen Gartenecke am Grundstücksrand. Ist kein Platz für solch einen natürlichen Unterschlupf vorhanden, sollte rechtzeitig ein passendes Winterquartier (Igelhaus) aufgestellt werden.

Es wird benötigt:
Zubehör: Igelhaus/Igelhöhle, Nistmaterial (Stroh, trockenes Laub).

Anleitung

Das Igelhaus im frühen Herbst an einer schattigen, versteckten, ruhigen Stelle unter Büschen oder einer Hecke im Garten aufstellen. Die Tiere beginnen nämlich dann, ihr Winterquartier vorzubereiten bzw. eines zu suchen.
Den Eingang zur wetterabgewandten Seite ausrichten, dies ist in der Regel nach Südost.
Das Quartier mit geeignetem Nistmaterial füllen (Haferstroh, trockenes Herbstlaub). Zusätzlich noch Herbstlaub in der Nähe liegen lassen, das der Igel nach eigenen Bedürfnissen verwenden kann.
Keinesfalls nachschauen, ob ein Igel „eingezogen“ ist; das würde das Tier aufstören oder vertreiben. Um zu prüfen, ob das Haus angenommen wurde, kann ein kleiner Zweig vor dem Eingang platziert werden, den der Igel beim Rein- und Rauslaufen zur Seite schaffen muss.
Junge Igel sind oft noch bis in den November unterwegs, um sich Fettreserven anzufressen. Zur „Unterstützung“ kann in dieser Zeit mit Katzenfutter, speziellem Igelfutter oder Obst zugefüttert werden.
Im nächsten Frühjahr das verlassene Haus gründlich reinigen.
Generell darauf achten, dass die Igel überhaupt in den Garten (den eigenen, aber auch Nachbargärten) hinein gelangen können. Sind Gärten rund herum eingezäunt, an zwei oder drei Stellen einen kleinen Durchschlupf über dem Boden lassen, damit die Tiere freien Zugang haben. Ein noch so igelfreundlicher Garten nützt nichts, wenn die Igel nicht hinein kommen können.

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Korrekturen in der mobilen Ansicht beim Vorstand (Smartphone)

(31.10.2025)

Fehler bei der Anzeige des Vorstandes korrigiert. Nun kann jedes einzelne Vorstandsmitglied auch im Smartphone angezeigt werden. Der bisher angezeigte namentliche Email-Link wurde in einen allgemeinen Link umgewandelt, der aber im Hintergrund die Vereinsmailadresse des entsprechenden Vorstandsmitglieds enthält.

Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

Neue Regelungen zur Sammelgrubenentleerung

(01.04.2021)

Die Stadt Cottbus hat die Abwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben neu geregelt. Daraus ergeben sich Änderungen bei der Entleerung der Abwasser-Sammelgruben. 1. Abfuhr von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben aus Kleingartenanlagen: Entsorgungsservice Hanschke & Heinze, Striesower Straße 7, 03055 Cottbus, Telefon: 0355 872490 2. Eine Entleerung erfolgt ausschließlich nur dann, wenn eine Kunden-Nummer der Stadtverwaltung Cottbus / LWG vorliegt. Diese Kundennummer befindet sich auf der Entgelterhebung der Stadt. Wer bisher keine Entsorgung vorgenommen hat, muss sich als Kunde neu anmelden. 3. Das An- und Abmeldeformular kann von der Web-Seite unseres Gartenvereins herunter geladen werden, bei Rückfragen geben die Mitglieder des erweiterten Vorstands Auskunft. 4. Auf dem Entsorgungsauftrag muss ab sofort zwingend diese Kundennummer angegeben werden! Hierzu ist das neue Formular zu nutzen. Auch dieses steht auf der Web-Seite zum Download bereit. Wir bitten, diese Änderungen zu beachten – Der Vorstand –

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