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... am Ströbitzer Landgraben

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Kompost umsetzen und offene Mieten abdecken

(manufactum.de)

In offenen Kompostmieten kann der Rotteprozess durch zu viel Nässe gestört werden und in Fäulnis umschlagen. Um dies, wie auch die Auswaschung von Nährstoffen durch starke Winterniederschläge, zu vermeiden, sollte der Kompost im Spätherbst abgedeckt werden.

Es wird benötigt:
Werkzeug und Zubehör: Folie oder Plane, gegebenenfalls Holzbalken zum Unterlegen, sonstiges Abdeckmaterial (Rasenschnitt, Laub oder Erde), Kompostbehälter, Gabel, Schaufel, gegebenenfalls Häcksler, Ast- oder Rosenschere zum Zerkleinern von Gartenabfällen.

Anleitung

Offene Kompostmieten mit geeigneten Materialien bedecken, die das Eindringen von zu viel Nässe im Winterhalbjahr verhindern. Durch die Abdeckung wird bzw. bleibt es im Inneren auch etwas wärmer, und die Rotte kommt selbst bei tiefen Außentemperaturen nicht zum Stillstand.
Über fertigen oder halbfertigen Kompost eine Folie oder Plane legen und dabei darauf achten, dass die Miete dennoch ausreichend belüftet ist, da es sonst zu Fäulnis kommen kann. Zu diesem Zweck zum Beispiel Holzbalken auf den Kompost (unter die Folie) legen.
Halbfertigen Kompost vor dem Abdecken nochmals umsetzen, um durch diesen zusätzlichen Sauerstoffeintrag die Abbauprozesse zu fördern.
Frisch aufgesetztes Material braucht für die Kompostierung noch viel Feuchtigkeit; deshalb mit Rasenschnitt, einer dicken Laubschicht oder Gartenerde bedecken.
Soweit noch nicht geschehen, vor dem Winter alle während der vergangenen Saison (und verstärkt in den letzten Wochen durch das Abräumen der Beete) angefallenen Gartenabfälle ordentlich in einer Kompostmiete aufsetzen. Vorher zerkleinern und gut durchmischen, damit eine ausreichende Luftzirkulation gewährleistet ist.

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Korrekturen in der mobilen Ansicht beim Vorstand (Smartphone)

(31.10.2025)

Fehler bei der Anzeige des Vorstandes korrigiert. Nun kann jedes einzelne Vorstandsmitglied auch im Smartphone angezeigt werden. Der bisher angezeigte namentliche Email-Link wurde in einen allgemeinen Link umgewandelt, der aber im Hintergrund die Vereinsmailadresse des entsprechenden Vorstandsmitglieds enthält.

Website um Rubrik "Tipps" erweitert

(11.02.2025)

Ich habe die Website um eine weitere Rubrik erweitert. Auf der Startseite werden dabei für den jeweilig aktuellen Monat nützliche Tipps nach dem Zufallsprinzip angezeigt. Im Hauptmenü wird die Auflistung aller Tipps, gruppiert nach Monaten, ausgegeben. Viel Spaß beim Stöbern. Übrigens: Eure eigenen Tipps könnt ihr mir gern mit der Angabe des jeweiligen Monats im Gartenjahr an andreas.rusch@am-landgraben.de senden. Diese werde ich dann auch auf der Website mit Nennung des Autors unterbringen.

Pächterwechsel

(03.02.2022)

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die verbindliche Verfahrensweise hin: • Verpächter ist der Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. Unser Verein schließt Pachtverträge in Vollmacht des Kreisverbandes ab. Daher sind die Vordrucke des Kreisverbandes verbindlich zu nutzen. • Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten) • Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung. • Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen. • Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer. • Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Landgraben“ e.V. Cottbus erfolgen. • Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.

Neue Regelungen zur Sammelgrubenentleerung

(01.04.2021)

Die Stadt Cottbus hat die Abwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben neu geregelt. Daraus ergeben sich Änderungen bei der Entleerung der Abwasser-Sammelgruben. 1. Abfuhr von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben aus Kleingartenanlagen: Entsorgungsservice Hanschke & Heinze, Striesower Straße 7, 03055 Cottbus, Telefon: 0355 872490 2. Eine Entleerung erfolgt ausschließlich nur dann, wenn eine Kunden-Nummer der Stadtverwaltung Cottbus / LWG vorliegt. Diese Kundennummer befindet sich auf der Entgelterhebung der Stadt. Wer bisher keine Entsorgung vorgenommen hat, muss sich als Kunde neu anmelden. 3. Das An- und Abmeldeformular kann von der Web-Seite unseres Gartenvereins herunter geladen werden, bei Rückfragen geben die Mitglieder des erweiterten Vorstands Auskunft. 4. Auf dem Entsorgungsauftrag muss ab sofort zwingend diese Kundennummer angegeben werden! Hierzu ist das neue Formular zu nutzen. Auch dieses steht auf der Web-Seite zum Download bereit. Wir bitten, diese Änderungen zu beachten – Der Vorstand –

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