Sammelgruben

Von der

Stadtverwaltung Cottbus,
Amt für Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Abwasserentsorgung
Berliner Straße 6
03046 Cottbus

sind wir auf der Grundlage der

Satzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtun- gen und ihre Benutzung im Gebiet der Stadt Cottbus/Chóśebuz (Abwassersatzung)

aufgefordert worden, bis zum Ende der Gartensaison 2022 eine Dichtheitsprüfung der Sammelgruben nachzuweisen. Diese Dichtheitsprüfungen sind der Stadtverwaltung bis zum 31.12.2022 vorzulegen.

Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten gem. § 22 der Abwassersatzung und können die Stilllegung der Sammelgrube zur Folge haben.

Für diesen Nachweis ist jeder Betreiber einer Sammelgrube selber verantwortlich. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Mitgliederinformation 2021, Seite 11.

Dichtheitsprüfungen werden durch folgende Dienstleister angeboten:

AWS Cottbus,
Ströbitzer Hauptstraße 29, 03046 Cottbus, Tel. 702171
oder
Architektur- und Ingenieurbüro Wonneberger,
Am Steinteich 15, 03048 Cottbus, Tel. 795771




Der Vorstand